[...] Es ist nicht möglich, von der Stichhaltigkeit des geäußerten Wunsches nach Sterbehilfe als einer gesicherten Tatsache auszugehen.
Deshalb muss bei den Ursachen angesetzt werden, die zum Wunsch nach Sterbehilfe geführt haben bzw.führen. Hier ist die Hilfe des sozialen Umkreises, der Angehörigen und Betreuenden,
gefordert. Es gibt für den Tod eine
„Fälligkeit zur rechten Zeit".
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