Ethischer Individualismus als therapeutische Grundhaltung

Matthias Girke, Michaela Glöckler, Harald Matthes

Letzte Aktualisierung: 07.09.2020

Konzeptionell ist die Anthroposophische Medizin (AM) integrativen Richtungen zuzuordnen, nicht antimodernen, getreu dem Steiner’schen Grundsatz von der Anerkennung der naturwissenschaftlichen Medizin als dem Fundament der Anthroposophischen Medizin (1) (2, S. 7).  Wie aber steht es mit ihrer ethischen Grundhaltung? Worauf kann sie sich stützen, wenn sie einerseits auf dem Boden der Naturwissenschaft steht und sich der intensivmedizinischen Apparatemedizin bedient und sich andererseits auf keine kollektiven Werte und Normen berufen kann? Anthroposophische Medizin ist weder eine Religion noch eine sonst definierte Wertegemeinschaft mit einem vorgegeben ethischen Fundament. Das Einzige, worauf sie sich stützen kann, ist der sich und die Welt selbst reflektierende Mensch. Zu welcher ethischen Grundhaltung kann dies führen?

Der Zusammenhang von Gut und Böse mit dem Denken  

Menschliche Haltung ist stets das Ergebnis der Art und Weise, wie wir über uns und andere zu denken gelernt haben. Steiner erkannte das Kränkende eines Denkens, das Wissenschaft ohne Spiritualität und damit ohne innerste menschliche Verbindlichkeit betreibt. Er wies auf die damit verbundenen Gefahren hin: das Menschenverachtende und Vernichtende für die Zivilisation. In Vorträgen zur Erziehungsfrage als sozialer Frage im August 1919 bemerkt er: […] wenn Sie bedenken, mit wie viel Grausamkeiten die heutige Kulturentwicklung durchsetzt ist, die sich kaum vergleichen lassen mit den Grausamkeiten barbarischer Zeitalter, dann werden Sie kaum zweifeln können, dass sich die Morgenröte für den Abstieg der Intelligenz deutlich ankündigt. […] Es ist zweierlei heute schon stark zu bemerken: Menschen, die sehr intelligent sind und die einen deutlichen Hang zum Bösen haben; und es ist auf der anderen Seite zu bemerken, wie viele Menschen unbewusst diesen Hang zum Bösen dadurch unterdrücken, nicht bekämpfen, dass sie ihre Intelligenz schlafen lassen.“ (3) Vierzig Jahre nach Hitlers Machtergreifung prägte Hannah Arendt im Verfolgen des Eichmann-Prozesses in Jerusalem den Begriff „von der Banalität des Bösen“ (4), den es jetzt eingehender zu reflektieren galt. Ihre Frage ist, inwiefern das Problem von Gut und Böse mit dem Denken zusammenhängt und ob wirklich aktives eigenständiges Denken zur Gewissensfähigkeit Anlass gibt und dadurch dem Bösen vorbeugen kann. Steiners Begriffe vom „Böse werden der Intelligenz“ und vom „Schlafenlassen der Intelligenz“ können im Grunde erst jetzt empirisch und philosophisch nachvollzogen werden. Je ganzheitlicher und weltoffener das Denken orientiert ist, umso weniger kann es in isolierte und letztlich lebensfeindliche Denkmuster als Handlungsvorgaben verfallen. Es darf jedoch in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, wie nah manche Gedankenformen unseres heutigen medizinethischen Denkens und Handelns dem kommen, was in der Zeit des Nationalsozialismus Realität im Hinblick auf „lebensunwertes Leben“ war. Der entscheidende Unterschied zwischen damals und heute ist nur der, dass der Einzelne in Deutschland damals keine persönliche Entscheidungsfreiheit hatte. Heute haben Ärztinnen und Arzt und Patientinnen und Patient die Freiheit zu entscheiden, wie sie sich ethisch ausrichten wollen angesichts der Präimplantationsdiagnostik, der Pränataldiagnostik und der aktiven Sterbehilfe (5, 6). Hier liegt Steiners Forderung, dass wir uns abwenden müssen von der normativen kollektiven Ethik und uns hinwenden müssen zur Individualethik, zu einem „ethischen Individualismus“ (7, S. 160), im Trend aktueller Ethikdebatten. Denn die Praxis zeigt, dass ethische Normen, juristische, politische, soziale und kulturelle Absicherungen, Bestimmungen und Richtlinien nicht sicherstellen können, dass im Einzelfall „das Gute“ für den jeweiligen Betroffenen geschieht. Was man im Einzelfall als ethisch „gut oder „böse“ betrachten kann, hängt davon ab, was als hilfreich und entwicklungsfördernd erlebt wird. Eine vorgegebene Norm kann es dafür nicht geben. So trägt auch Steiners philosophisch-ethisches Grundlagenwerk den Titel „Philosophie der Freiheit“ und nicht „Philosophie des ethischen Handelns“ (7, S. 260). Denn die klassischen Grundfragen jeder Ethik: Was ist gut und was ist böse? sind dem Freiheitsbegriff notwendigerweise nachgeordnet bzw. von dessen Definition abhängig. Sie bedürfen zu ihrer genaueren Bestimmung entweder äußerer rechtlicher Rahmenbedingungen, die festlegen, was „gerecht“ oder „ungerecht“, „erlaubt“ oder „verboten“ und in diesem Sinne „gut“ oder „böse“ ist. Oder sie bedürfen einer Beschreibung, worauf sich die innere Stimme des Gewissens gründet bzw. wie sie entsteht und woran sie sich bildet. Ist dieses nicht beschreibbar, sind die Begründungen für ihre Aussagen nicht transparent und nachvollziehbar für den Betreffenden und sein Umfeld, so verursacht dies die entsprechenden Formen von Abhängigkeit bzw. Unfreiheit. Der Grad von Freiheitsbewusstsein, den ein Mensch besitzt – so flexibel und unabänderlich, so bestimmt und doch bestimmend dieser Begriff auch jeweils gefasst sein mag –, erweist sich stets als der tiefste Beweggrund seines Denkens und Handelns. Würde und Werte des individuellen und sozialen Lebens hängen davon ab. Was das individuelle ethische Verhalten und das kollektive Werteverständnis einer Gesellschaft prägt, wird dadurch bestimmt. Daher kann es keine befriedigende Normethik geben – weil gerade Freiheit nicht explizit normierbar ist, sondern sich nur implizit-individuell realisieren lässt. Oder anders ausgedrückt: Die Bedingungen äußerer Freiheit garantieren gerade nicht, dass ein bestimmter Mensch sich auch innerlich frei fühlt. Entscheidend ist das Freiheitserlebnis in seiner innerseelischen und geistigen Dimension. Dieses kann jeder Mensch jedoch nur sich selbst implizit vermitteln als Folge des eigenen – authentischen – denkenden und fühlenden Umgangs mit sich und der Welt.

Die Freiheitsphilosophie Rudolf Steiners

Der von Rudolf Steiner intendierte ethische Individualismus zielt zum einen auf ein Selbstverständnis des Menschen hin, das sich seiner Autonomiebefähigung gedanklich vergewissern will. Zum anderen zeigen innere Machtkonflikte des modernen Menschen auf, dass er stets in Gefahr ist, sich selbst durchzusetzen und von seiner Freiheit auf Kosten anderer Gebrauch zu machen – oder aber sich evolutionär als ein naturgetriebenes, genuin unfreies „Tier“ zu verstehen, das den Menschen „Jenseits von Freiheit und Würde“ (8) platziert. Freiheit kann in einer von Naturgesetzen beherrschten Welt nur als Disposition erscheinen, nicht jedoch manifest werden. Denn gäbe es ein Naturgesetz, das die Freiheitsfähigkeit „von selbst“, d. h. auf natürliche Weise, hervorbringen könnte, so wäre dies ein Beweis für deren Nichtexistenz. Freiheit kann nur in einer Sphäre begriffen und ergriffen werden, die zwar in sich gesetzeshaft ist und wirkt, jedoch nicht auf naturgesetzliche Weise. Eine solche Sphäre erkannte Steiner im menschlichen Denkvermögen. Es beschreibt zwar alle zugänglichen Naturgesetze, ohne jedoch von der Natur abhängig zu sein. Das Denken ist das Wirksame in der Natur, nicht jedoch das von ihr Bewirkte. Zudem erfasst es über das Begreifen des Naturgegebenen hinaus auch jede Form ethisch-moralischer Wertsetzung und Selbstbestimmung, die zwar kulturschaffend, nicht jedoch naturgesteuert sind: „Die Natur macht aus dem Menschen bloß ein Naturwesen, die Gesellschaft ein gesetzmäßig Handelndes – ein freies Wesen kann er nur selbst aus sich machen.“ (7, S. 170).

Dieses sich selbst bestimmen könnende Denkvermögen in der Art seines Auftretens und seiner Wirkensweise genau zu beobachten und zu beschreiben, ist Steiners Anliegen. Wieweit sich dabei aber das Freiheitsvermögen in der Denktätigkeit eines Menschen manifestieren kann und durch dessen Fühlen und Handeln zum Ausdruck kommt, hängt notwendigerweise von dessen persönlichem Autonomieverständnis bzw. von seinem Willen zur Freiheit ab. Denn in keinem Augenblick ist Freiheit „gegeben“ – sie bedarf der unausgesetzten Übung. So kann auch eine freiheitsbasierte Ethik keine Normethik begründen, jedoch die normethischen Ansätze genuin als Wegstufen zu deren einstmaliger Überwindung beschreiben. Ausgangspunkte der Steiner’schen Freiheitsphilosophie sind daher die bewusste Denktätigkeit einerseits und das Körper- und Umwelterleben über die Sinneswahrnehmungen andererseits. An dieser Dualität manifestiert sich das Zusammenspiel von Notwendigkeit – d. h. der Getrieben- und Bestimmtheit des Menschen durch seine Körperlichkeit – und seinem Freiheitsvermögen in Form der denkenden Selbstbestimmung. Dadurch jedoch, dass sich der Mensch denkend Neues erschließen kann, wodurch er sich selbst auch immer wieder neu sehen lernt, ändert sich auch im Falle der Pflege und Umsetzung bestimmter als richtig erkannter Gedanken seine körperliche Verfassung bzw. das damit verbundene Selbsterleben. Steiner nennt die sich unter dem Einfluss des Denkens wandelbar zeigende körperliche Konstitution die charakterologische Anlage des Menschen. Dieser naturhaften charakterologischen Anlage stellt er das rein geistige, freie Denkvermögen gegenüber. Auf Grund der individuellen biografischen Erfahrungen und Entwicklungen ist die Art und Weise, wie der einzelne Mensch zum Ich- oder Selbstbewusstsein kommt, sehr verschieden. Und das jeweilige Denken und Handeln hängt in hohem Maße davon ab, welche Lebenserfahrungen gemacht und wie diese verarbeitet wurden, d. h. wie die Handlungen des Menschen jeweils Ergebnis des Zusammenspiels der Gedanken- und Vorstellungswelt sind, der die Motive des Handeln entstammen, mit dem, was die charakterologische Anlage als leibgebundene „Triebfeder des Handelns“ möglich macht (7, S. 151).

Ethischer Individualismus und Normethik

Die gedanklich hervorgebrachten Handlungsmotive nennt Steiner die jeweils geltend gemachten ethischen (sittlichen) Ziele und gliedert diese wie folgt:

1. Vorstellung des eigenen oder fremden Wohles – im Sinne des Sprichwortes: Was du nicht willst, das man dir tu‘, das füg‘ auch keinem andern zu.

2. Rein begrifflicher Inhalt einer Handlung – z. B. aus einem System von Prinzipien, die ethisches Handeln in einem gegebenen sozialen oder Wertekontext sicherstellen können. Die Begründung dieser ethischen Prinzipien obliegt den dafür zuständigen Autoritäten in Familie, Religionsgemeinschaft, Scientific Community, Staat oder auch der durch deren Lehren geprägten Gewissenstimme.

3. Handeln aus individueller Einsicht – unabhängig von autoritativen Moralvorstellungen und Begriffen. Dafür kommt in Betracht, welche Ansprüche und Bedürfnisse sich der einzelne Mensch für sein ethisches Handeln vorgibt. Es können dies Zielvorstellungen sein wie:

  1. das größtmögliche Wohl der Gesamtmenschheit zu fördern,
  2. dem Kulturfortschritt bzw. der kulturell-sittlichen Entwicklung der Menschheit zu dienen,
  3. rein intuitiv erfasste ethische Ziele zu realisieren.

Im Falle von a) und b) sind es Ziele/Ideale, an denen man sein Handeln ausrichten kann und in den Entscheidungssituationen jeweils überlegen, wie diesen Zielen durch das eigene Tun am ehesten zu entsprechen wäre. Die Handlungsweise im Einzelfall hängt dementsprechend davon ab, welche Vorstellungen oder Begriffe ein Mensch jeweils vom Gemeinwohl oder dem Kulturfortschritt hat. Je mehr dies ideologische Züge trägt, umso krasser kann das Handeln etwas gnadenlos Unindividuelles bekommen wie zum Beispiel bei den scheinbar so idealistischen Naziparolen wie „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“, in deren letzter Konsequenz das Individuum ausgelöscht wird. Entsprechend gilt dies auch für das wirtschaftsethische Paradigma der Effizienz und ökonomischen Verhältnismäßigkeit.
Nur da, wo sich das Individuum der vollen Herausforderung stellt, persönlich-intuitiv seine Handlungsweise auf die gegebene Situation einzustellen, kann situatives oder kontextorientiertes  Tun realisiert werden. Dann ist aber auch das oben erwähnte menschliche Ich unmittelbar involviert, indem es sich mit seiner Handlungsweise größtmöglich identifiziert. Ist dies gegeben, so kann dieses Engagement zugleich Liebe genannt werden – und die eigene Freiheit mit der Freiheit des anderen kongruieren.
Einen solcherart individuell realisierten ethischen Standpunkt, der in der intuitiv zugänglichen Gedankenwelt wurzelt, zu der auch das gedanklich erfasste eigene Selbst bzw. Ich gehört, nennt Steiner „ethischen Individualismus“ (7, S. 160).

Das selbst wesenhaft in dieser Gedankenwelt tätige Menschen-Ich holt sich hieraus die Motive seines Handelns. Dadurch aber, dass diese Motive durch das Gefühl der Liebe zu ihnen seine ureigenen und ganz und gar persönlichen werden, erlebt der Mensch auch sein Handeln als von ihm ausgehend, bestimmt und damit frei. Normethik wird so lange Gewissens- oder Handlungszwang oder Handeln aus Pflichtgefühl nach sich ziehen, bis ich die Normen und Werte aus mir selbst neu und situativ für diese eine besondere Situation, in der ich handeln will, wiedergefunden habe. Dann aber ist aus der Normethik ethischer Individualismus geworden. Die Arbeit an der damit verbundenen ethischen Grundhaltung prägt entsprechend auch den Alltag anthroposophischer Ärztinnen und Ärzten. Denn im Zentrum dieses ethischen Individualismus steht die fundamentale Einsicht, dass alle Menschen mit ihrem Denken in ein und derselben Gedanken- bzw. Ideenwelt wurzeln – weswegen tiefes gegenseitiges Verstehen stets möglich ist, wenn man den anderen verstehen will.

Leben in der Liebe zur Handlung

Ein umfassendes Autonomieverständnis sowie Selbstschulung und Selbstreflektion der Therapeuten, Pflegenden und Ärzte stehen in der Ausbildung der Anthroposophischen Medizin an zentraler Stelle. So kann gewährleistet werden, dass der Patient mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht und es möglich wird, dem Einzelfall zu entsprechen. Dann kann es gelingen, realistisch abzuschätzen, was sowohl der konkreten Situation als auch dem eigenen Gewissens- und Wertekontext gemäß ist. Diese Möglichkeiten individuell zu erleben, ist die Voraussetzung für freie Taten – die im oben genannten Sinne zugleich Taten der Liebe sind. Erst wenn ich eine Handlung liebe, bin ich mit meiner Gesinnung so mit der Handlung verbunden, dass ich sie gern tue. Das wiederum heißt für den anderen, dem meine Tat gilt, dass ich ihm und seiner Situation mein erkennendes und handelndes Vermögen zur Verfügung stelle. Habe ich den Willen, die Patientin, den Patienten zu verstehen, ist die Möglichkeit gegeben, dass sie oder er sich auch tatsächlich verstanden fühlt und damit in ihrer/seiner Autonomie respektiert – auch im Zustand großer Hilfsbedürftigkeit. Rudolf Steiner fasst den Doppelaspekt einer freien Tat so zusammen: „Leben in der Liebe zum Handeln und leben lassen im Verständnisse des fremden Wollens ist die Grundmaxime der freien Menschen.“ (7, S. 271) Im therapeutischen Zusammenhang kann diese Maxime zur Wegleitung einer umfassenden Empathieentwicklung werden und Voraussetzung zur Schulung therapeutischer Intuitionen.

Literaturverzeichnis

  1. Glöckler M, Girke M, Matthes H. Anthroposophische Medizin und ihr integratives Paradigma. In: Uhlenhoff R (Hrsg.) Anthroposophie in Geschichte und Gegenwart. Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag; 2011.
  2. Steiner R, Wegman I. Grundlegendes für eine Erweiterung der Heilkunst nach geisteswissenschaftlichen Erkenntnissen. GA 27. 7. Aufl. Dornach: Rudolf Steiner Verlag; 1991.
  3. Steiner R. Die Erziehungsfrage als soziale Frage. Die spirituellen, kulturgeschichtlichen und sozialen Hintergründe der Waldorfschul-Pädagogik. GA 296. 4. Aufl. Dornach: Rudolf Steiner Verlag; 1991, S. 93.
  4. Arendt H. Vom Leben des Geistes. Das Denken. Das Wollen. München: Piper; 2008, S. 14.
  5. Glöckler M. Ethik des Sterbens und Würde des Lebens - Versuch einer anthroposophischen Stellungnahme zum assistierten Suizid. Der Merkurstab 2010;63(5):408-420.
  6. Selg P. Der therapeutische Imperativ Rudolf Steiners - Zur ärztlichen Ethik. Der Merkurstab 2010;63(5):443-447.
  7. Steiner R. Die Philosophie der Freiheit. Grundzüge einer modernen Weltanschauung. GA 4. 16. Aufl. Dornach: Rudolf Steiner Verlag; 1995, S. 160.
  8. Skinner BF. Jenseits von Freiheit und Würde. Hamburg: Rowohlt; 2018.

Neues aus der Forschung

Phase IV-Studie: Kalium phosphoricum comp. bei Reizbarkeit und Nervosität Placebo überlegen
In einer neuen klinischen Studie wurde Kalium phosphoricum comp. (KPC) gegen Placebo an je 77 Patienten pro Gruppe getestet. Eine Post-hoc-Analyse der intraindividuellen Unterschiede nach 6 Wochen Behandlung zeigte einen signifikanten Vorteil von KPC gegenüber Placebo für die charakteristischen Symptome Reizbarkeit und Nervosität (p = 0,020 bzw. p = 0,045). In beiden Gruppen wurden 6 unerwünschte Ereignisse (UAE) als kausal mit der Behandlung zusammenhängend bewertet (Schweregrad leicht oder mittelschwer). Keine UAE führte zu einem Abbruch der Behandlung. KPC könnte daher eine sinnvolle Behandlungsoption für die symptomatische Linderung von Neurasthenie sein. Die Studie ist in Current Medical Research and Opinion frei zugänglich publiziert:  
https://doi.org/10.1080/03007995.2023.2291169.

Weiterführende Informationen zur Anthroposophischen Medizin